Dreieck-1x1 Malrechnen-Trainer 1.0
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(Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte vorbehalten)
LIZENZVEREINBARUNG für die Software \"Dreieck-1x1 Malrechnen-Trainer\"
ACHTUNG! BITTE LESEN SIE DIESE LIZENZVEREINBARUNG AUFMERKSAM
UND VOLLSTÄNDIG DURCH, BEVOR SIE DIESE SOFTWARE NUTZEN! Mit dem
Begriff \"Software\" ist in diesem Vertrag die Software \"Dreieck-1x1
Malrechnen-Trainer\" gemeint. Der Vertrag bezieht sich auf diese
Software.
I. Nutzungsbedingungen
II. Ausschluss der Nutzung auf bestimmten Systemen
III. Haftungsbeschränkung und Gewährleistung
IV. Allgemeines, Teilgültigkeit und Gerichtsstand
I. Nutzungsbedingungen
Mit dem Erwerb der Lizenz für die Software erwerben Sie das Recht
zur Nutzung der Software.
Die Software selbst bleibt geistiges Eigentum von Urs Langmeier.
Der Erwerb der Lizenz berechtigt nur zur Nutzung der Software
auf einem Computer. Soll die Software für mehrere Computer genutzt
werden, so muss für jeden Computer eine eigene Lizenz erworben
werden.
Das Vermieten, Verleihen oder die Abänderung der Software ist
nicht gestattet. Eine Dekompilierung oder Disassemblierung der
Software ist nur gestattet, um Informationen, die zur Herstellung
der Interoperabilität eines unabhängig geschaffenen Computer-
programms erforderlich sind, zu erhalten.
II. Ausschluss der Nutzung auf bestimmten Systemen
Einsatz der Software ist streng untersagt in Umgebungen, wo dies
Leben und insbesondere auch Menschenleben gefährden kann. Egal,
ob die Software in sach- oder unsachgemässen Betrieb genommen wird,
und auch egal, ob allfällig fehlerbehaftete Bestandteile der Software
zu der Gefährdung führen könnten - wo diese Gefährdung auch nur unter
gewissen Umständen durch den Einsatz ebendieser Software bestehen
könnte, darf die Software nicht verwendet werden. Auch ein Einsatz,
indem die Gefahr einer Verletzung oder einer Erkrankung auch nur
mindestens eines Menschen oder auch nur mindestens eines Tieres
besteht, ist strengstens untersagt.
III. Haftungsausschuss und Gewährleistung
Die allgemeine Sorgfaltspflicht gebietet es, dass Sie eine Software,
mit der Sie Daten verarbeiten möchten, die einen wirtschaftlich
relevanten Wert darstellen, zunächst mit wertlosen Daten oder
speziellen Testdaten testen.
Die Software wird in dem aktuell vorliegenden Zustand zur Verfügung
gestellt. Da die Software in zahlreichen verschiedenen Systemumgebungen
zum Einsatz kommen kann, die vom Hersteller der Software nicht
vorhersehbar sind und die vom Hersteller nicht explizit getestet
werden können, kann vom Hersteller keine Gewährleistung für das
korrekte Funktionieren der Software in einer bestimmten Umgebung
oder die Eignung zu einem bestimmten Zweck übernommen werden.
Der Hersteller übernimmt keine Gewährleistung für Mängel oder
Schäden, die auf eine Veränderung der Software durch Dritte
oder durch eine Fehlfunktion des Programmes entstehen. Der
Hersteller übernimmt insbesondere keine juristische Haftung
für Folgeschäden.
Im Falle einer Reklamation ist der Lizenznehmer verpflichtet,
eine nachvollziehbare und nachprüfbare Beschreibung des Mangels
zur Verfügung zu stellen. Die Gewährleistungsfrist beträgt
24 Monate vom Zeitpunkt des Erwerbs der Nutzerlizenz an.
Falls eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht innerhalb
eines angemessenen Zeitraums zur Beseitigung eines erheblichen
Mangels führt, so ist der Lizenznehmer berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten oder eine Herabsetzung der Lizenzgebühr zu verlangen.
Weitere Ansprüche von Seiten des Lizenznehmers sind ausgeschlossen.
Schadenersatzansprüche gegenüber dem Hersteller sind AUSGESCHLOSSEN.
Auf keinen Fall kann Urs Langmeier oder seine Gebieter haftbar
gemacht werden für Schäden gleich welcher Art (einschliesslich,
aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Gewinn, Geschäfts-
unterbrechung, Verlust von Geschäftsinformationen oder anderen
finanziellen Verlusten), die durch die Verwendung bzw. die Un-
möglichkeit der Verwendung der oben genannten Software entstanden
sind. Dies gilt auch dann, wenn Urs Langmeier zuvor auf die Mög-
lichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde. In einem Land, in dem
der vorstehende Haftungsausschuss keine Gültigkeit erlangen kann,
darf die Software nicht verwendet werden. Wenn die Software trotzdem
verwendet wird, obwohl diese Lizenzvereinbarung dies verbietet,
geschieht dies auf eigene Gefahr!
IV. Allgemeines, Teilgültigkeit und Gerichtsstand
Diese Vereinbarung unterliegt schweizerischem Recht. Das einheitliche
UN-Kaufrecht (Convention on Contracts for the International Sale
of Goods) wird ausgeschlossen. Gerichtsstand für alle Streitig-
keiten, die sich aus dieser Lizenzvereinbarung oder der Nutzung
der Software ergeben ist ausschließlich Bülach (Schweiz).
Der Hersteller bleibt jedoch berechtigt, gegen den Lizenznehmer
an dessen allgemeinen Gerichtsstand gerichtlich vorzugehen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung ganz oder
teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein oder werden, so
wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Jede Abtretung von Rechten aus dieser Lizenzvereinbarung durch
den Lizenznehmer ist ausgeschlossen.
Durch die Verwendung der Software erklären Sie sich mit diesem
Lizenzvertrag einverstanden, und es tritt dieser Vertrag sogleich
in Kraft.
Langmeier Software, Pfäffikon SZ (Switzerland)
Juli 2006
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